Rechtsprechung
BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Überstundenvergütung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Anwendbarkeit des BAT auf Grund einer Beschäftigung im räumlichen Geltungsbereich - Anspruchsbegründung allein durch Kenntnis und Duldung des Arbeitgebers hinsichtlich der über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.05.1993 - 86 Ca 19093/92
- LAG Berlin, 24.01.1994 - 16 Sa 76/93
- BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
Auszug aus BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94
Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß es einer mündlichen, schriftlichen oder auch nur stillschweigenden Anordnung nicht bedarf, sondern daß es ausreicht, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, kennt und sie duldet (BAG Urteil vom 27. Juni 1979 - 4 AZR 727/77 -, nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 163 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 294/91 - AP Nr. 12 zu § 3 TVG), und daß es für den Anspruch auf die Überstundenvergütung nicht darauf ankommt, ob die Mitarbeitervertretung ordnungsgemäß beteiligt wurde.Damit war diese Arbeitszeit im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BAT angeordnet (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990, a.a.O.).
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92
Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94
Dies entsprach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 15 Abs. 1 BAT-O. Nach Bekanntwerden der Entscheidungsgründe der Senatsurteile vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - und - 6 AZR 12/92 -), machte die Klägerin mit Schreiben vom 29. Dezember 1992 für die Zeit vom 1. August 1991 bis zum 10. November 1992 Überstundenvergütung für jeweils 1, 5 Stunden pro Woche geltend.Der erkennende Senat nimmt insoweit Bezug auf sein Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVAng Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92
Zulässigkeit der Sprungrevision - Anwendungsbereich des Tarifvertrags Nr. 401a …
Auszug aus BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94
Dies entsprach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 15 Abs. 1 BAT-O. Nach Bekanntwerden der Entscheidungsgründe der Senatsurteile vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - und - 6 AZR 12/92 -), machte die Klägerin mit Schreiben vom 29. Dezember 1992 für die Zeit vom 1. August 1991 bis zum 10. November 1992 Überstundenvergütung für jeweils 1, 5 Stunden pro Woche geltend. - BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 294/91
Persönlicher Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages
Auszug aus BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94
Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß es einer mündlichen, schriftlichen oder auch nur stillschweigenden Anordnung nicht bedarf, sondern daß es ausreicht, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, kennt und sie duldet (BAG Urteil vom 27. Juni 1979 - 4 AZR 727/77 -, nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 163 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 294/91 - AP Nr. 12 zu § 3 TVG), und daß es für den Anspruch auf die Überstundenvergütung nicht darauf ankommt, ob die Mitarbeitervertretung ordnungsgemäß beteiligt wurde.